Wenn die Wiederherstellungsarbeiten durch Bund, Kanton und/oder Gemeinde subventioniert werden, kann fondssuisse Beiträge an die verbleibenden Restkosten gewähren (zusammen mit allfälligen Leistungen des kantonalen Hilfsfonds bis
90 % der Gesamtkosten, Härtefälle vorbehalten).

Beispielsweise der Gebirgshilfefonds des Kanton Luzern. Dabei ist zu beachten, dass Gesuche für Subventionen bei den jeweiligen Behörden direkt eingereicht werden müssen. fondssuisse leitet keine Gesuche weiter an Behörden.

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