Ein Gesuch ist notwendig, damit fondssuisse prüfen kann, ob Beiträge geleistet werden können. Der Schaden kann über das Schaden-Portal gemeldet werden. fondssuisse arbeitet eng mit den zuständigen Stellen in den Gemeinden und Kantonen zusammen.

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1. Schaden

Elementarschäden sind Schäden, die durch nicht vorhersehbare Naturereignisse verursacht werden.

2. Anlaufstelle

Der Schaden sollte zeitnah gemeldet werden. Die Meldung erfolgt durch den Betroffenen über das Schaden-Portal.

3. Gesuch bei fondssuisse

Die Geschäftsstelle von fondssuisse prüft die Gesuche gemäss den geltenden Richtlinien sorgfältig und speditiv.

4. Instandstellung

Massgebend für Leistungen von fondssuisse ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes.

5. Abrechnung

Die Aufwände werden im Schaden-Portal durch den Betroffenen erfasst.

6. Bescheid

fondssuisse entscheidet und informiert über das Schaden-Portal. Die Betroffenen erhalten zusätzlich eine Benachrichtigung per E-Mail sobald Neuigkeiten im Schaden-Portal ersichtlich sind.

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