Nach unvorhergesehenen Naturereignissen bleibt oft kein Stein auf dem anderen, die Landschaft hat sich verändert. Wo ein schöner Hügel war, ist die Narbe eines abgerutschten Hanges sichtbar, wo ein Weg war, fliesst ein reissender Bach. Oft stehen Betroffene vor einem Scherbenhaufen und wissen nicht sofort, was zu tun ist und wer Hilfe leistet. Dies alles belastet betroffene Menschen.
 
Betroffene Personen im Fokus
Bei fondssuisse stehen Personen (Einzelpersonen), die von Naturereignissen betroffenen sind, im Vordergrund. Ein Anrecht auf Beiträge haben betroffene Personen auch als Mitglieder von Gesellschaften (wenn sie einen Elementarschaden durch Beiträge direkt zu tragen haben). Der steuerliche Wohnsitz in der Schweiz ist für eine Unterstützung unabdingbar.
 
Beispiele:
Grundeigentümer, Pächter/Bewirtschafter eines Grundstückes, Privatrechtliche Körperschaften zur rationellen Bewirtschaftung des Bodens oder zum Unterhalt von land- und forstwirtschaftlichen Weg- und Transportanlagen wie Alpkorporationen, Weg- und Flurgenossenschaften, Juristische Personen oder Personengesellschaften, wenn sie den Charakter von Einzelfirmen haben. Auch private Institutionen gemeinnütziger Natur können von Beiträgen von fondssuisse profitieren.


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