Massgebend für den ordentlichen Beitrag von fondssuisse ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. fondssuisse möchte möglichst vielen Betroffenen helfen. Deshalb sehen die Richtlinien vor, dass die Wiederinstandstellung kostengünstig erfolgen soll. Dies ist besonders auch im Interesse des Betroffenen.
 
Wie wird der Schaden ermittelt
Die Geschäftsstelle von fondssuisse ermittelt den Schaden aufgrund der eingereichten Unterlagen gemäss den gültigen Richtlinien.
 
Beiträge fondssuisse und weitere Mittel
fondssuisse vergütet in der Regel 60 Prozent des anrechenbaren Schadens. In vielen Kantonen werden die Leistungen von fondssuisse aus kantonalen Hilfsfonds ergänzt.
 
Subventionen von Bund, Kanton und/oder Gemeinden, Versicherungsleistungen, Haftpflichtansprüche sind voll auszuschöpfen unabhängig davon, ob fondssuisse einen Beitrag leistet.

Hinweis für Betroffene, die bei der Schweizer Hagel das Grasland versichert haben: fondssuisse beteiligt sich in diesen Fällen an den Restkosten für die Wiederherstellung. Dabei werden auch Kosten für Massnahmen für die Entwässerung berücksichtigt. Dabei werden bis zu maximal 90% der Wiederherstellungskosten berücksichtigt.  
Damit stellt fondssuisse sicher, dass nur dort Hilfe geleistet wird, wo keine anderen Stellen mehr helfen.
 
Ein Berechnungsbeispiel ist in Art. 23 der Richtlinien zu finden.

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