fondssuisse ist eine Stiftung; sie leistet finanzielle Beiträge an Schäden, die durch nicht vorhersehbare Naturereignisse verursacht wurden und für die heute keine Versicherung abgeschlossen werden kann. Unterstützt werden Schäden von Privatpersonen und lokalen Trägerschaften, die weder durch Versicherungsleistungen noch durch öffentliche Mittel gedeckt werden können.
Mit dem periodisch erscheinenden Newsletter informiert fondssuisse über Aktuelles und vermittelt Einblicke in die Arbeit der Stiftung.

Richtlinien 2026 – extreme Witterungsbedingungen und Prävention
Der Klimawandel führt zu immer häufigeren und extremeren Naturereignissen. Vor diesem Hintergrund hat fondssuisse in den letzten zwei Jahren die Richtlinien umfassend überarbeitet und die Beitragsmöglichkeiten gezielt erweitert. Neu können nicht nur weitere Naturereignisse wie Trockenheit berücksichtigt werden. Zusätzlich können ab 2026 auch Massnahmen zur Prävention und zur Minderung künftiger Schäden unterstützt werden. 

Trockenheit 2026 – Notmassnahmen
Dieses Jahr ist geprägt von grosser Hitze in mehreren Hitzewellen, und das markante Niederschlagsdefizit führt zu einer extremen Trockenheit mit grossen Auswirkungen in allen Lebensbereichen. Dank den überarbeiteten Richtlinien kann fondssuisse auf Gesuche zur Bewältigung der Trockenheit eintreten. Im Vordergrund stehen Notmassnahmen zur Ergänzung und Sicherung der Wasserversorgung wie Wassertransport und Installationen ausserhalb der Bauzone.
fondssuisse unterstützt vor allem stark betroffene Alp- und Landwirtschaftsbetriebe mit Beiträgen an Transporte von Trinkwasser, Futtermitteln und erforderlichen Einrichtungen (z. B. Wassertanks), wenn nötig auch mittels Helikopter.

Prävention
Neben den Notmassnahmen können auch präventive Massnahmen zur Verbesserung der Wasserversorgung wie Quellfassungen, Zuleitungen, Speichermöglichkeiten usw. mit Investitionsbeiträgen unterstützt werden. Damit sollen Notlagen nach Möglichkeit vermieden oder deren Auswirkungen frühzeitig reduziert werden. Allgemein können präventive Massnahmen zum Schutz von Naturgefahren wie Hangsicherungen verstärkt unterstützt werden.

Beitragsgesuche
Anfragen und Gesuche an ausserordentliche Massnahmen wie Helikoptereinsätze sind an die zuständigen kantonalen Stellen beim Landwirtschaftsamt bzw. die land- und alpwirtschaftliche Betriebsberatung zu richten. Mit ihrer Unterstützung kann fondssuisse bei Bedarf eine provisorische Kostengutsprache vor den Einsätzen geben. Die Beiträge von fondssuisse sind stets subsidiär, in Ergänzung zu anderen Massnahmen und öffentlichen Beiträgen.
Alle Gesuche für Beiträge an den ausserordentlichen Mehraufwand zur Überbrückung der extremen Trockenheit 2026 können auf dem üblichen Weg via Gemeinde/Kanton und Schaden-Portal eingereicht werden. Achtung: in einigen Kantonen läuft die Anmeldung via eine kantonale Stelle.

Richtlinien 2026 – weitere Anpassungen
Die Richtlinien wurden umfassend nachgeführt. Unter anderem wurden die Ansätze für Eigenleistungen (Art. 20 / Anhang) an die aktuellen FAT-/ART-Tarife angepasst, die Maschinenliste um weitere Geräte, z.B. Bagger, ergänzt und die Handhabung der Anbaugeräte übersichtlicher gestaltet. Zudem wurde die Limite für Vermögensabzüge auf 1.5 Mio. CHF angehoben. Schliesslich können bei tierischen Schädlingen unter gewissen Voraussetzungen Unterstützungsbeiträge an Bekämpfungsmassnahmen gewährt werden, zur Prävention von Folgeschäden durch Starkregen und Erosion.
Die Richtlinien 2026 finden Sie hier:  fondssuisse - Downloads 

fondssuisse steht für Fragen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle von fondssuisse via Mail an info@fondssuisse.ch oder telefonisch (Tel. 031 351 70 88). 

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